
Diversion im Fall des Krone-Steiermark-Chefredakteurs Christoph Biró - 20.000 Euro für Flüchtlings- und Menschenrechtsarbeit
Im Oktober 2015 brachte SOS Mitmensch bei der Staatsanwaltschaft Graz eine Sachverhaltsdarstellung bezüglich eines Kommentars des Chefredakteurs der steirischen Kronenzeitung, Christoph Biró, ein. Der Kommentar stand unter Verhetzungsvdacht. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Verfahren ein, das kürzlich mit einem außergerichtlichen Tatausgleich endete - einer Gelddiversion in der Höhe von 20.000 Euro und einer zweijährigen Bewährungsfrist. Den Geldbetrag überwies Biró an SOS Mitmensch. SOS Mitmensch will mit dem Geld auch andere Organisationen stärken.
Kolumne voller unbelegter Behauptungen
Der Anlassfall: Der Chefredakteur der steirischen Kronenzeitung Christoph Biró stellte im Oktober 2015 in der Kronenzeitung eine Reihe an Behauptungen über angebliche schwere Übergriffe, Verbrechen, unsittliche Verhaltensweisen und provokative Aktionen von in Österreich ankommenden syrischen und afghanischen Flüchtlingen auf. Für keine einzige seiner schweren Anschuldigungen nannte Biró jedoch eine Quelle oder einen Beleg. Weder der Landespolizeidirektion Steiermark noch der ÖBB lagen Kenntnisse über die von Biró behaupteten Vorfälle vor.
Staatsanwaltschaft ermittelte gegen Biró
SOS Mitmensch reichte daraufhin Ende Oktober 2015 eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Graz wegen des Verdachts der Verhetzung und der wissentlichen Verbreitung falscher, beunruhigender Gerüchte ein. DIe Staatsanwaltschaft Graz begann zu ermitteln und leitete ein Verfahren ein, das sie im Oktober 2016 an die Staatsanwaltschaft Wien abtrat, weil sich dort der Hauptsitz der Kronenzeitung befindet.
Diversionsentscheidung des Gerichts
Ende Jänner 2017 wurde das Verfahren diversionell erledigt. Der Chefredakteur der steirischen Kronenzeitung nahm das Angebot des RIchters an, 20.000 Euro an eine mit Flüchtlings- und Menschenrechtsarbeit beschäftigte Organisation zu überweisen. Zudem wurde eine Probezeit von zwei Jahren festgesetzt, innerhalb derer sich der steirische „Krone“-Chef nichts zuschulden kommen lassen darf. Birò entschied sich dafür, die im außergerichtlichen Tatausgleich festgelegten 20.000 Euro an SOS Mitmensch zu überweisen.
SOS Mitmensch unterstützt Arbeit anderer Organisationen
SOS Mitmensch nimmt die Entscheidung des Gerichts und die Entscheidung Biròs zur Kenntnis. Für SOS Mitmensch ist die Meinungsfreiheit ein sehr hohes Gut. Zugleich gibt es aber aus gutem Grund Gesetze gegen Verhetzung. Verhetzung ist keine Meinung, sondern ein Akt der verbalen Gewalt, der auch eine Vorstufe zu physischer Gewalt sein kann. SOS Mitmensch hat sich entschieden, nicht die gesamten 20.000 Euro zu behalten. Die Hälfte soll dem Einsatz für Flüchtlingsrechte und gegen Verhetzung durch SOS Mitmensch zu Gute kommen. Die andere Hälfte geht an drei Organisationen, die sehr wertvolle Arbeit für Menschen auf der Flucht und für die Lebensperspektiven von nach Österreich Geflüchteten leisten: Border Crossing Spielfeld, Zebra und lobby.16. Zwei dieser Organisationen (Border Crossing Spielfeld und Zebra) sind in der Steiermark tätig.
Jetzt den SOS Mitmensch Newsletter abonnieren
Ermöglichen Sie mit einer Spende unsere weitere Menschenrechtsarbeit