
Ökonomin warnt: „Mindestsicherungskürzung führt gesetzliche Ziele ad absurdum“
In einem Schreiben an SOS Mitmensch warnt die an der Wirtschaftsuniversität tätige Ökonomin Prof. Karin Heitzmann davor, dass „selbstgestellte politische Ziele in Bezug auf die bedarfsorientierte Mindestsicherung ad absurdum geführt werden, wenn die Mittel zur Zielerreichung nicht mehr ausreichend zur Verfügung stellen werden.“
So sei etwa im oberösterreichischen Mindestsicherungsgesetz in Paragraph 1 Absatz 2 festgehalten, dass durch die bedarfsorientierte Mindestsicherung „soziale Notlagen vermieden werden sollen“ und die „notwendigen Bedürfnisse von Personen, die sich in sozialen Notlagen befinden, gedeckt werden sollen“. Ähnliches gelte für die Mindestsicherungsgesetze der anderen Bundesländer.
„Wenn diese im Gesetz festgehaltenen Ziele erreicht werden sollen, dann müssen die Mittel zumindest auf dem aktuellen Niveau beibehalten werden“, betont Prof. Heitzmann. Und die stellvertretende Leiterin des Forschungsinstituts „Economics of inequality“ ergänzt: „Andernfalls müssten die Ziele der bedarfsorientierten Mindestsicherung revidiert werden, und es muss politisch entschieden werden, was man nicht mehr erreichen möchte.“
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